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Inhaftierung von Flüchtlingen durch die Bundespolizei
Die Bundesregierung hat am 24. Oktober 2012 eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur „Inhaftierung von Flüchtlingen durch die Bundespolizei“ beantwortet (BT Drucksache 17/10946). Die Antwort der Bundesregierung lässt sich weitgehend so zusammenfassen: Was auch immer vorgeht, das ist rechtsstaatlich korrekt. Was zwar mangels genauerer Kenntnis nicht zu beweisen war, aber zum unerschütterlichen Glauben der Bundesregierung gehört. Wie oft die Bundespolizei Abschiebehaft beantragt und wie oft Menschen auf Antrag der Bundespolizei am Ende in Haft genommen werden? Keine Auskunft. Welche Kosten entstehen den Bundesländern im Bereich der Abschiebungshaft, wie viele Rechtsmittel gegen Haftanordnungen in Dublin-II-Fällen waren erfolgreich? Keine Antwort. Die Bundesregierung weist stattdessen darauf hin, dass die Bundespolizei vor Stellung eines Haftantrages selbst die Voraussetzungen der Haft in jedem Einzelfall prüfe und im Übrigen eine Überprüfung des Haftantrags durch unabhängige Gerichte erfolge. Sofern es zutreffe, dass in vielen Fällen die Haftanordnung auf Antrag der Bundespolizei erfolge, so ist dies nach Ansicht der Bundesregierung ein Beleg dafür, „dass in gleichem Umfang die Voraussetzungen der Sicherungshaft in jedem Einzelfall vorliegen.“ Was die Polizei tut, das ist wohlgetan.