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Informationsbroschüre des BAMF fördert Stimmungsmache gegen Asylsuchende
In einer Informationsbroschüre behauptet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das seit Anfang der 90er Jahre kontinuierlich steigende Asylbewerberaufkommen habe im Jahr 1992 in über 400.000 Asylbewerbern gegipfelt, von den der weitaus größte Teil den Zuzug in die deutschen Sozialsysteme beabsichtigt habe. Das Internetmedium Migazin kommentierte das drastisch: Die Formel sei „typische NPD-Rhetorik“. Eine Rückfrage, welche Daten diese Aussage stützen könnten, sei inhaltlich nicht beantwortet worden. In dieselbe Kerbe haute der Staatssekretär aus dem Bundesministerium des Innern, Dr. Ole Schröder, in der Beantwortung einer schriftlichen Frage am 19. November 2012. Er verteidigte die Broschüre des Bundesamtes mit dem Hinweis, es sei kein Zeichen von Voreingenommenheit, wenn Tatsachen als solche benannt würden. 1992 habe bei der überwiegenden Mehrzahl der Asylverfahren kein Schutzbedarf festgestellt werden können, bereits die Ausreise sei deshalb aus asylfremden, insbesondere wirtschaftlichen Gründen erfolgt. Die Bundestagsabgeordneten Sevim Dağdelen und Ulla Jelpke von der Linkspartei schrieben den Bundesamtspräsidenten an und führten ausführlich die Argumente an, die gegen eine solche Behauptung sprechen. Sie sei nicht nur nicht belegbar, sondern auch falsch und fördere eine gefährliche rechtspopulistische Stimmungsmache gegen Asylsuchende. Im Jahr 1992 waren nicht über 400.000 Asylsuchende nach Deutschland gekommen, sondern es wurden 44.000 Asylanträge gestellt. Damals aber wurden Erst- und Zweitanträge nicht gesondert erfasst. Schaut man sich die Zahlen genauer an, muss man schätzen, dass lediglich etwa 270.000 Asylsuchende neu ins Land einreisten. Sehr viele der Asylsuchenden des Jahres 1992 kamen aus dem Bürgerkriegsgebiet des zerfallenden Jugoslawiens. „Ihnen zu unterstellen, sie hätten im Asylverfahren keinen „Schutzbedarf“ geltend machen können und seien deshalb aus „asylfremden, insbesondere wirtschaftlichen Gründen“ ausgereist, wie es Staatssekretär Dr. Schröder in seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage indirekt tut, ist eine Unverschämtheit“, so die beiden Abgeordneten. Positiv: Das BAMF hat angekündigt, die Aussage korrigieren zu wollen.