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Informationen zur Wohnsitzauflage
Die Wohnsitznahmeverpflichtung macht das Leben nicht einfacher, nicht einmal für die deutsche Bürokratie. Am 29.9.2016 ist ein Rundschreiben des Bundesarbeitsministeriums/der Bundesagentur für Arbeit erschienen, das bundeseinheitliche Regelungen zur Zuständigkeit der Jobcenter im Zusammenhang mit Wohnsitzauflagen enthält. Claudius Voigt von der GGUA Münster hat versucht, den in der Beratung tätigen Kolleg*innen die komplizierte Materie verständlich zu machen. Nachvollziehbarerweise macht er sich lustig über das für die Jobcenter beigefügte Schema, anhand dessen sie die Zuständigkeit im Falle einer Wohnsitzauflage ermitteln sollen. Seine Frage, ob die Energie aller, die sich mit diesem Zeug auseinandersetzen müssen, nicht besser in die tatsächliche Förderung von Integration und Teilhabe investiert sollte, statt in die Umsetzung einer gesetzlich vorgegebenen Integrationsverhinderung, ist nichts hinzuzufügen als ein Ja.