01.12.2013

Newsletter Dec 2013

Gemein­sam mit 16 Lan­des­or­ga­ni­sa­tio­nen der Zivil­ge­sell­schaft hat die Freie Wohl­fahrts­pfle­ge NRW zur UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on das Impuls­pa­pier „Unein­ge­schränk­te Rech­te für jun­ge Flücht­lin­ge“ ver­öf­fent­licht. Man ste­he vor der Her­aus­for­de­rung, das Kin­des­wohl in allen Berei­chen des Aus­län­der­rechts als Leit­ge­dan­ke zu ver­an­kern. Vie­le The­men, die sich aus der Lebens­wirk­lich­keit von jun­gen Flücht­lin­gen und ihren Fami­li­en erge­ben, sei­en jedoch bis­her nicht kon­ven­ti­ons­kon­form umge­setzt. Unter Bezug­nah­me auf die grund­le­gen­den Arti­kel der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on wer­den Lebens­la­gen von jun­gen Flücht­lin­gen mit unge­si­cher­tem Auf­ent­halt vor­ge­stellt und Lösungs­mög­lich­kei­ten erörtert.