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IMK beschließt ein zweites 5.000er Kontingent zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge
Die Innenministerkonferenz vom 4.–6. Dezember 2013 in Osnabrück hat sich darauf verständigt, das bestehende Kontingent für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge zu verdoppeln. Ein zweites 5.000er Kontingent ist inzwischen im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern eingerichtet worden. Berücksichtigt werden sollen nach dem Willen der IMK insbesondere auch Menschen, die verwandtschaftliche Beziehungen zu in Deutschland lebenden Familienangehörigen haben. Die IMK hat sich darüber hinaus für die Fortsetzung, Verstetigung und Erweiterung des Resettlement-Programms eingesetzt. In einem weiteren Beschluss hat sich die IMK eher deklaratorisch mit der EU-Flüchtlingspolitik auseinandergesetzt.