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ICJ und ECRE beleuchten Probleme bezüglich Asylverfahren und Haftbedingungen in Griechenland
Die International Commission of Jurists (ICJ) und der europäische Flüchtlingsrat (ECRE) haben am 22. Mai 2014 ihre dritte gemeinsame Eingabe an das Ministerkomitee des Europarates bezüglich der Umsetzung des Urteils M.S.S. vs. Belgium and Greece des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch Griechenland geschickt. Die Eingabe wurde im Vorfeld des Treffens des Ministerkomitees vom 3. bis zum 5. Juni getätigt. Bei dem Treffen stand die Prüfung der Umsetzung des Urteils durch die griechische Regierung auf der Tagesordnung. Insbesondere das griechische Asylverfahren und die Haftbedingungen wurden kritischer Überprüfung unterzogen. Die beiden Organisationen kritisieren die mangelnde Unabhängigkeit des neuen Asyl-Beschwerdekomitees, Schwierigkeiten beim Zugang zu den Asylbüros, die unzureichende Gewährung unentgeltlicher Rechtsberatung für Asylsuchende und die Willkür bei der Aussetzung von Abschiebeanordnungen während der Beschwerdeführung. Auch die griechischen Haftbedingungen werden kritisiert, praktische Hindernisse, Klagen gegen Haftbedingungen einzureichen und die Diskriminierung im Rahmen der Operation Xenios Zeus. Auch weisen die ICJ und ECRE auf die Ende 2013 und Anfang 2014 erschienenen besorgniserregenden Berichte von Pro Asyl und Amnesty International zu mutmaßlichen Push-Back Operationen durch die griechischen Behörden hin.
http://ecre.org/index.php?option=com_downloads&id=887
Treffen Ministerkomitee: https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CM/Del/Dec%282014%291201&Language=lanEnglish&Ver=immediat&Site=COE&BackColorInternet=C3C3C3&BackColorIntranet=EDB021&BackColorLogged=F5D383