01.07.2014

Newsletter Jul 2014

The Inde­pen­dent berich­te­te am 22. Mai 2014 von hun­der­ten Asyl­su­chen­den, die ver­mut­lich zu Unrecht aus Groß­bri­tan­ni­en aus­ge­wie­sen wur­den. Grund dafür war das Ver­trau­en des Innen­mi­nis­te­ri­ums auf die Ana­ly­se einer Lin­gu­is­tik-Fir­ma aus Schwe­den, die die Spra­che der Asyl­su­chen­den ana­ly­siert hat. Laut dem Arti­kel wird das Unter­neh­men beauf­tragt, die Spra­che und den Dia­lekt von Asyl­be­wer­bern in Tele­fon­ge­sprä­chen zu unter­su­chen und fest­zu­stel­len, ob die­se in Bezug auf ihr Her­kunfts­land fal­sche Anga­ben gemacht haben. In einem Urteil kam der Obers­te Gerichts­hof nun zu dem Schluss, dass Mit­ar­bei­ten­de der Fir­ma Spra­kab „völ­lig unan­ge­mes­se­ne“ Aus­sa­gen wäh­rend Asyl­ver­fah­ren getä­tigt hat­ten. Anstatt allei­ne auf die Sprach­ana­ly­se zu fokus­sie­ren, waren Aus­sa­gen dar­über getrof­fen wor­den, ob der oder die Betrof­fe­ne über­zeu­gend sei in sei­nen oder ihren Berich­ten. Das Urteil hat­te sich mit dem Fall zwei­er soma­li­scher Asyl­su­chen­der in Schott­land befasst. Die zustän­di­ge Behör­de habe sich zu stark auf die Berich­te von Spra­kab ver­las­sen, so das Gericht. Das Unter­neh­men füh­re rund 4.000 sol­cher Ana­ly­sen jedes Jahr für ver­schie­de­ne Regie­run­gen auf der gan­zen Welt durch, heißt es im Independent.