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Hundertausende EritreerInnen fliehen vor möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Anfang Juni 2015 veröffentlichte die „UN-Untersuchungskommission über die Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechte in Eritrea“ einen Bericht zur aktuellen Situation in dem ostafrikanischen Land. Die Kommission klagt systematische und weitverbreitete Menschenrechtsverletzungen an, die hunderttausende zur Flucht vor der Militärdiktatur Eritrea treiben. Der Bericht dokumentiert außergerichtliche Exekutionen, Folter, sexuellen Missbrauch, Zwangsarbeit und den zeitlich unbegrenzten Militärdienst, während welchem EritreerInnen Folter, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind. Der UN-Bericht kommt zu dem Schluss, dass die dokumentierten Menschenrechtsverletzungen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen können. Die UN-Kommission geht davon aus, dass rund 5.000 Menschen monatlich außer Landes flüchten – unter der Gefahr, an der Grenze durch die eritreischen Grenzbeamten erschossen zu werden. Der Bericht dokumentiert auch schwerste Menschenrechtsverletzungen, die eritreische Flüchtlinge während ihrer Flucht durch afrikanische Länder in Richtung Europa auf der Suche nach Sicherheit erleiden. Die UN-Untersuchungskommission fordert die Öffnung sicherer und legaler Wege nach Europa, damit sich niemand mehr auf die gefährliche Überfahrt über das Mittelmeer begeben müsste.
Die Kommission betont, dass mit wenigen Ausnahmen eritreische Asylsuchende, die in ihr Herkunftsland abgeschoben werden, inhaftiert würden. In der Haft würden viele Schutzsuchende Folter erleiden, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Misshandlungen, Ausbeutung und sklavenartige Behandlung auf unbestimmte Zeit. Darüber hinaus fehle es an Verpflegung, Wasser und medizinischer Versorgung – katastrophale Bedingungen, die zu Krankheit oder gar zum Tod führten. Einige Inhaftierte begingen in Haft gar Selbstmord, so der Bericht. Leslie Lefkow von Human Rights Watch betonte: “Aufgrund der nicht feststellbaren menschenrechtlichen Reformen der eritreischen Regierung, dürfen Aufnahmeländer insbesondere in der EU ihre Tür eritreischen Asylsuchenden nicht verschließen oder sie dorthin zurückschicken, wo ihnen mit großer Sicherheit Misshandlung droht.“