Über pri­va­te Betrei­ber von Flücht­lings­wohn­hei­men berich­tet HR Online am 16.12.2015 am Bei­spiel eines ehe­ma­li­gen Kin­der­kran­ken­hau­ses in Kas­sel, das inzwi­schen von einer pri­va­ten Immo­bi­li­en­fir­ma als Flücht­lings­un­ter­kunft betrie­ben wird. Da sich zum The­ma die­ses Geschäfts­fel­des sel­ten kon­kre­te Zah­len fin­den las­sen, weil sie von Betrei­bern und Städ­ten und Kom­mu­nen als Ver­trags­part­nern unter Ver­schluss gehal­ten wer­den, sind die bei HR Online genann­ten Zah­len recht inter­es­sant. War­um die Stadt Kas­sel aller­dings die Ein­schal­tung eines pri­va­ten Betrei­bers einem Eigen­be­trieb vor­zieht, wird nicht deut­lich. Womög­lich wäre es noch teu­rer, sagt der Sozi­al­de­zer­nent. Es wäre inter­es­sant zu wis­sen, aus wel­chen Grün­den der pri­va­te Betrei­ber bil­li­ger sein kann. Da ist die Erklä­rung, das eige­ne Betrei­ben einer Unter­kunft sei in jedem Fall umständ­li­cher, eine oft gehör­te, aber wenig nach­voll­zieh­ba­re Aus­sa­ge. Auch im vor­lie­gen­den Fall bleibt vie­les im Dun­keln. Zu den Betriebs­kos­ten und zum Kauf­preis gibt es – wie eigent­lich immer – kei­ne Infor­ma­tio­nen. Der Land­kreis Kas­sel macht es ganz anders und setzt inzwi­schen nur noch auf in Eigen­re­gie orga­ni­sier­te Flüchtlingsunterkünfte.

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