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Hamdi Abdallah aus Abschiebungshaft entlassen
In einer Pressemitteilung vom 7. Mai 2015 kritisiert der Niedersächsische Flüchtlingsrat die aus seiner Sicht skandalöse Inhaftierung des sudanesischen Flüchtlings Hamdi Abdallah, nachdem bereits Tage vor seiner Entlassung klar gewesen sei, dass seine geplante Abschiebung in den Sudan schließlich nicht stattfinden sollte. Die gesamten Umstände der Inhaftierung und die Tatsache, dass der Landkreis Cuxhaven offensichtlich mit allen Mitteln die Abschiebung habe durchsetzen wollen, seien skandalös. Der Landkreis Cuxhaven habe offenbar einen Landeserlass, demgemäß Abschiebungen in der Regel angekündigt werden sollten, übergangen, obwohl es eine ärztliche Stellungnahme gegeben habe, dass von einer Selbstverletzungsgefahr auszugehen sei. Die Behörde habe wohl gemeint, durch Überrumpelung einem möglichen Suizidversuch zuvor kommen zu können, so der Flüchtlingsrat. Fatal und skandalös sei es auch, dass das zuständige Amtsgericht dem Landkreis gefolgt sei und einem Haftantrag stattgegeben habe, der sich darauf gestützt habe, es bestehe der begründete Verdacht, Hamdi Abdallah wolle sich der Abschiebung entziehen, weil er für seine Reise nach Deutschland 2.000 Euro gezahlt und erklärt habe, er wolle nicht freiwillig ausreisen. Der Landkreis Cuxhaven habe bereits mehrfach den Erlass des niedersächsischen Innenministeriums ignoriert, wonach Abschiebungen in der Regel anzukündigen seien.