In einer Pres­se­mit­tei­lung vom 7. Mai 2015 kri­ti­siert der Nie­der­säch­si­sche Flücht­lings­rat die aus sei­ner Sicht skan­da­lö­se Inhaf­tie­rung des suda­ne­si­schen Flücht­lings Ham­di Abdal­lah, nach­dem bereits Tage vor sei­ner Ent­las­sung klar gewe­sen sei, dass sei­ne geplan­te Abschie­bung in den Sudan schließ­lich nicht statt­fin­den soll­te. Die gesam­ten Umstän­de der Inhaf­tie­rung und die Tat­sa­che, dass der Land­kreis Cux­ha­ven offen­sicht­lich mit allen Mit­teln die Abschie­bung habe durch­set­zen wol­len, sei­en skan­da­lös. Der Land­kreis Cux­ha­ven habe offen­bar einen Lan­des­er­lass, dem­ge­mäß Abschie­bun­gen in der Regel ange­kün­digt wer­den soll­ten, über­gan­gen, obwohl es eine ärzt­li­che Stel­lung­nah­me gege­ben habe, dass von einer Selbst­ver­let­zungs­ge­fahr aus­zu­ge­hen sei. Die Behör­de habe wohl gemeint, durch Über­rum­pe­lung einem mög­li­chen Sui­zid­ver­such zuvor kom­men zu kön­nen, so der Flücht­lings­rat. Fatal und skan­da­lös sei es auch, dass das zustän­di­ge Amts­ge­richt dem Land­kreis gefolgt sei und einem Haft­an­trag statt­ge­ge­ben habe, der sich dar­auf gestützt habe, es bestehe der begrün­de­te Ver­dacht, Ham­di Abdal­lah wol­le sich der Abschie­bung ent­zie­hen, weil er für sei­ne Rei­se nach Deutsch­land 2.000 Euro gezahlt und erklärt habe, er wol­le nicht frei­wil­lig aus­rei­sen. Der Land­kreis Cux­ha­ven habe bereits mehr­fach den Erlass des nie­der­säch­si­schen Innen­mi­nis­te­ri­ums igno­riert, wonach Abschie­bun­gen in der Regel anzu­kün­di­gen seien.

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