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Hamburg: Altersschätzung bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden seit Jahren immer älter – gemacht, sagen seit Jahren Kritiker der Hamburgischen Altersfestsetzungsmethoden. Dies beschreibt die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 17. Juni 2015 (Drucksache 21/816). Auf die Frage, wie viele der seit 2012 untersuchten Flüchtlinge für volljährig begutachtet wurden, ergeben sich für die Kategorie „Alter mindestens um 18 Jahre ohne Zweifel“ Quoten von 29 Prozent im Jahre 2012, 36 Prozent in 2013, 40 Prozent in 2014 und 45 Prozent 2015. Souverän ignoriert wird – wie bereits seit vielen Jahren – die Fachdiskussion zum Thema, bei der inzwischen davon ausgegangen wird, dass die Standardabweichung bei Altersschätzungen bei additiver Anwendung verschiedener Methoden mehrere Jahre beträgt. Dennoch behauptet der Senat: „Das in Hamburg angewandte medizinische Verfahren basiert auf wissenschaftlichen Standards zur Einschätzung des biologischen Alters. Das Verfahren selbst ist durch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen nicht in Frage gestellt worden.“ Genau so funktioniert es: Volljährigkeit feststellen, darauf warten, ob es irgendeiner der Begutachteten schafft, sich rechtlichen Beistand und Alternativgutachter zu besorgen, um gegen die vorgenommene Altersbehauptung vorzugehen. Und dann kann man sich in der Regel darauf verlassen, dass viele Verwaltungsrichter ihren eigenen medizinischen, in der Regel rudimentären, Sachverstand, an die Stelle medizinisch gesicherten Wissens setzen.