Die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on KISA ver­öf­fent­lich­te am 8. Mai 2015 eine Pres­se­er­klä­rung nach einem Besuch im Haft­zen­trum Men­no­geia. Die Dele­ga­ti­on habe „beob­ach­tet, dass das The­ma von inhaf­tier­ten Dritt­staats­an­ge­hö­ri­gen, die de fac­to nicht von Zypern aus abge­scho­ben wer­den kön­nen, unge­löst bleibt. Die­se Men­schen wer­den ver­haf­tet, obwohl die Behör­den im Vor­hin­ein wis­sen, dass sie nicht abge­scho­ben wer­den kön­nen. Nach einer län­ge­ren Inhaf­tie­rung wer­den sie ent­las­sen ohne Mög­lich­keit, ihren Auf­ent­halt im Land zu sichern.“ Schließ­lich wür­den sie erneut inhaf­tiert, da sie kei­ne Papie­re vor­wei­sen könn­ten. Auch die Fami­li­en der Betrof­fe­nen gerie­ten so in einen Teufelskreis.

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