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Gutachten zur Menschenrechtssituation der Westbalkanstaaten
Die Bundesregierung will die Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien als „sichere Herkunftsstaaten“ im Sinne des Asylverfahrensgesetzes einstufen. Das seit Ende März laufende Gesetzgebungsverfahren geht in die entscheidende Phase. PRO ASYL hat im April und Mai 2014 zwei umfangreiche Gutachten veröffentlicht. Sie setzen sich mit der rechtlichen Frage, ob nach Unions- und Verfassungsrecht die rechtliche Einstufung dieser Staaten als „sichere Herkunftsstaaten“ zulässig ist. Mit dieser Frage hat sich der Frankfurter Asylrechtsexperte Dr. Reinhard Marx beschäftigt. Mit der faktischen Menschenrechtssituation in den ins Auge gefassten Staaten hat sich die Sozialwissenschaftlerin Dr. Karin Waringo beschäftigt. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass eine Einstufung der Westbalkanstaaten unter rechtlichen Gesichtspunkten, aber auch unter Berücksichtigung der herrschenden menschenrechtlichen Realität in allen diesen Staaten nicht zu rechtfertigen ist. Dr. Reinhard Marx weist darauf hin, dass den Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht treffe, wenn er ehemals diktatorische und totalitär regierte Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmen will. Die Behandlung von Minderheiten dort zeige, „wie fragil einerseits gesellschaftliche und staatliche Strukturen und wie langlebig andererseits gesellschaftlich überkommene und von Seiten führender Vertreter von Gesellschaft und Staat instrumentalisierte Haltungen von Intoleranz und Hass fortwirken.“ Die beiden Broschüren „Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina“ und „Albanien und Montenegro“ sind über den Shop auf der Webseite von PRO ASYL zu bestellen.