01.01.2013

Newsletter Jan 2013

Auf einen Beweis­be­schluss des VG Braun­schweig vom 28. Sep­tem­ber 2012 hin hat die Orga­ni­sa­ti­on „bor­der­line-euro­pe, Men­schen­rech­te ohne Gren­zen e.V.“, im Dezem­ber 2012 ein umfas­sen­des Gut­ach­ten vor­ge­legt, das alle wesent­li­chen Aspek­te der Unter­brin­gung, Siche­rung des Lebens­un­ter­halts und der Gesund­heits­für­sor­ge für Asyl­su­chen­de betrifft. Die auf 68 Sei­ten dar­ge­stell­ten Erkennt­nis­se zu den extre­men struk­tu­rel­len Män­geln des Auf­nah­me- und Ver­sor­gungs­sys­tems in Ita­li­en sind bedeut­sam für alle Asyl­su­chen­den, die im Rah­men der Dub­lin-II-Ver­ord­nung nach Ita­li­en zurück­über­stellt wer­den sol­len. Beleuch­tet wird auch die Situa­ti­on der­je­ni­gen, die trotz eines in Ita­li­en erlang­ten Schutz­sta­tus weit­ge­hend ohne Obdach und Hil­fe gelas­sen sind sowie die Situa­ti­on der Dublin-Rückkehrer.