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Große Unterschiede bei Lockerungen der Residenzpflicht in hessischen Landkreisen
In Hessen gleiche es einem Lotteriespiel, ob Flüchtlinge von den Lockerungen der sog. Residenzpflicht einen Nutzen haben. Zwischen den Landkreisen gibt es gewaltige Unterschiede. Insbesondere werde in einigen Gebietskörperschaften der Aufenthalt so gut wie aller Geduldeter auf den Landkreis beschränkt, wie vor den Lockerungen. Auf diese Zustände verweist ‚residenzpflicht.info‘ und bezieht sich dabei auf die Antwort der hessischen Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Barbara Cárdenas. Halbwegs vergleichbare Lebensverhältnisse für die Betroffenen in Hessen – Fehlanzeige. Stattdessen ein völliges Auseinanderlaufen der Praktiken. Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz liefern Argumente für fortdauernde Beschränkungen des Aufenthaltsbereiches. Der Willkür ist Tür und Tor geöffnet.