01.06.2013

Newsletter Jun 2013

Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat bereits im April unter der Über­schrift „A Ques­ti­on of Cre­di­bi­li­ty“ eine Stu­die zur man­geln­den Qua­li­tät der Asy­l­ent­schei­dun­gen und des Asyl­ver­fah­rens beim bri­ti­schen Home Office vor­ge­legt. Gro­ße Tei­le der Unter­su­chung wei­sen auf­fäl­li­ge Ähn­lich­kei­ten bei der Benen­nung der Pro­blem­be­rei­che auf, wie sie auch in Deutsch­land exis­tie­ren. So gibt es in Ent­schei­dun­gen des bri­ti­schen Home Office unlo­gi­sche Plau­si­bi­li­täts­er­wä­gun­gen, unzu­rei­chen­de Bewer­tun­gen von Indi­zi­en zur vor­ge­brach­ten Flucht­ge­schich­te und die Pra­xis, gering­fü­gi­ge Inkon­sis­ten­zen in Asyl­an­trä­gen als Anlass für eine Ableh­nung zu neh­men, so Amnes­ty Inter­na­tio­nal. Dass ver­füg­ba­re Län­der­in­for­ma­tio­nen nicht ver­nünf­tig genutzt wer­den, auch das ist ein kein rein bri­ti­sches Pro­blem. Eine der zen­tra­len For­de­run­gen von Amnes­ty Inter­na­tio­nal an das Home Office ist es, die schlech­te Qua­li­tät der Erstent­schei­dun­gen zunächst mit Unter­stüt­zung und Trai­ning zu besei­ti­gen und es damit nicht mehr der Gerichts­in­stanz zu über­las­sen, Feh­ler zu kor­ri­gie­ren. Wenn aller­dings die schlech­te Qua­li­tät bei den Ent­schei­dun­gen anhal­te, sei­en Bear­bei­ter und Vor­ge­setz­te gege­be­nen­falls von ihren Zustän­dig­kei­ten zu entbinden.