Am 16. Dezem­ber 2014 berich­te­te Detenti­on in Action von einem Urteil des bri­ti­schen Beru­fungs­ge­richts. Die­ses hat­te geur­teilt: “Die Inhaf­tie­rung von Asyl­su­chen­den, bei denen kein Risi­ko des Unter­tau­chens besteht wäh­rend ihre Beschwer­de anhän­gig ist, ist nicht recht­mä­ßig.“ Das Urteil stellt den zwei­ten Rück­schlag für die Flücht­lings- und Migra­ti­ons­po­li­tik der bri­ti­schen Regie­rung inner­halb einer Woche dar: Bereits am Mon­tag hat­te der Gerichts­hof in einem Urteil klar­ge­stellt, dass die sehr restrik­ti­ven Leit­li­ni­en für die Gewäh­rung von Rechts­hil­fe unrecht­mä­ßig sei­en. In sechs Fäl­len war Migran­tIn­nen kei­ne Rechts­hil­fe gewährt wor­den, was der Gerichts­hof in sei­nem verurteilte.

Detenti­on Action: http://detentionaction.org.uk/wordpress/wp-content/uploads/2014/12/Detention-Action-SUMMARY-of-judgment.pdf

Urteil: http://detentionaction.org.uk/wordpress/wp-content/uploads/2014/12/Detention-Action-JUDGMENT-16–12-14.pdf

Urteil Leit­li­ni­en BBC: http://www.bbc.com/news/uk-30479146

Alle Beiträge von Fachpolitischer Newsletter N° 212 ansehen