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Griechische Küstenwache und UNHCR unterzeichnen Kooperationsmemorandum
Die Griechische Küstenwache und das Büro des UN-Flüchtlingshochkommissariats in Griechenland, UNHCR, unterzeichneten am 5. September 2014 eine Kooperationsvereinbarung. Ziel des Memorandums ist es, die Kapazitäten der griechischen Regierung zu verbessern, auf die Ankünfte von Flüchtlingen und MigrantInnen zu reagieren, die über den Seeweg nach Griechenland gelangen. Dabei solle die Priorität auf der Rettung von Menschenleben, dem Respekt der Menschenrechte und der Einhaltung internationaler, europäischer und nationaler Verpflichtungen zum Schutz von Flüchtlingen liegen. Insbesondere solle die Erstaufnahme auch für diejenigen, die auf See gerettet wurden, verbessert werden, für die Zeitspanne, in der die Küstenwache für die Versorgung der Ankommenden verantwortlich ist und bis die Zuständigkeit an andere Behörden übergeht. Die Kooperationsbereiche umfassen außerdem den Informationsaustausch über neue Ankünfte, um zu überprüfen, ob die notwendige Versorgung gewährleistet ist und eine engere Kommunikation bezüglich der Einhaltung internationaler Verpflichtungen gegenüber international Schutzberechtigten. Im Fokus der Kooperation sollen Regionen liegen, in denen die meisten Ankünfte registriert werden, insbesondere die Inseln im Nordosten der Ägäis und die Inselgruppe Dodekanes.
Dass die Kooperationsvereinbarung zwischen der griechischen Küstenwache und UNHCR zu einem spürbaren Rückgang menschenrechtlicher Verstöße durch die griechische Küstenwache führen wird, ist nicht zu erwarten. Denn die griechische Regierung wird nicht müde, als größte Herausforderung mit Blick auf die Fluchtbewegungen eine Verstärkung von Grenzkontrollen und die Bekämpfung „irregulärer“ Migration zu fordern. Ganz im Sinne der EU.