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Griechenland: Unbegrenzte Inhaftierung trotz Gerichtsentscheid
Obwohl das Verwaltungsgericht in Athen in erster Instanz am 23. Mai 2014 urteilte, dass die unbefristete Inhaftierung von MigrantInnen gegen nationales, europäisches und internationales Recht verstoße, erhalten Migranten nach wie vor in Haftzentren und Polizeistationen im ganzen Land – darunter die Abschiebehaftzentren in Amygdaleza, Korinth und Xanthi – Bescheide, die ihre Inhaftierung über 18 Monate hinaus verlängern. Am 6. Juni 2014 berichtete die Zeitung Avgi, dass allein in der Region Attika seit März über 150 Menschen eine entsprechende Haftverlängerung erhalten haben.
Das Athener Gericht hatte sein Urteil auf Grundlage einer Klage des Griechischen Flüchtlingsrates (GCR) gefällt, die gegen die Verlängerung der Haft eines afghanischen Schutzsuchenden auf unbestimmte Zeit eingereicht worden war, der bereits 18 Monate inhaftiert war.
Avgi: http://www.avgi.gr/article/2900081/arithmoi-oi-kratoumenoi-stin-amugdaleza