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Griechenland erhöht Haftdauer für Flüchtlinge auf 12 Monate
Haft droht in Griechenland allen Flüchtlingen, die von der Polizei bei Razzien oder auf der Straße aufgegriffen werden. Im Jahr 2011 wurden allein an der griechisch-türkischen Grenze 55 000 Menschen unter meist menschenunwürdigen Bedingungen in Flüchtlingshaftlager gesperrt. Erst im September hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) für Menschenrechte Griechenland für die unrechtmäßige Inhaftierung eines Flüchtlings verurteilt. Nach der bisherigen Rechtslage durfte die Haftdauer von Asylsuchenden in Griechenland 180 Tage – also 6 Monate – nicht überschreiten. Ein neuer Erlass der griechischen Regierung räumt nun eine weitaus längere maximale Haftdauer ein, insgesamt 12 Monate, gab UNHCR Griechenland in seiner Presseschau vom 13.–17. Oktober 2012 bekannt. Demnach betrifft die Regelung Drittstaatsangehörige, die abgeschoben werden sollen oder Asyl suchen.