Fachnewsletter
Griechenland: Abschieben statt Aufklären
Sollte der griechische Innenminister, Giannis Michelakis (Nea Dimokratia), seine Änderungsinitiative des Einwanderungsgesetzes durchsetzen, sieht es in Griechenland noch düsterer aus für die Opfer von rassistisch motivierter Polizeigewalt. Der Entwurf sieht vor: Migrantinnen und Migranten, die Beamte der Gewalt gegen sie beschuldigen, droht Verfolgung, Inhaftierung und Abschiebung, sofern die Staatsanwaltschaft befindet, die Vorwürfe seien falsch oder unzureichend bewiesen. Am 26. März 2014 berichteten die Zeitungen Heise und Enet über die Initiative des griechischen Innenministers.
Anwaltsvereinigungen und Menschenrechtsorganisationen fordern den Schutz von Flüchtlingen und die Abschaffung von Michelakis‘ Entwurf des Artikels 19 des Einwanderungsgesetzes, der einen Verstoß gegen die EU-Schutzrichtlinie für Gewaltopfer darstellt. Auch der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, verurteilte den Entwurf und empfahl dem griechischen Parlament ihn abzulehnen. Durch die Änderung riskierten Migrantinnen und Migranten infolge jeglicher Klage gegen rassistische oder ungesetzliche Gewalt durch Regierungsangestellte ihre Abschiebung. Den Klägern werde die Beweislast auferlegt. Es werde ein Grund mehr geschaffen, Migrantinnen und Migranten abzuschieben, die Gewalt erfahren. Die Änderung würde auch die Straflosigkeit fördern, weil angesichts der drohenden Strafen Verfehlungen nicht mehr gemeldet und Beamte in Missbrauchshandlungen geschützt würden. Das griechische Parlament solle stattdessen die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten stärken, die Opfer rassistischer und anderer rechtswidriger Gewalt würden, und einen unabhängigen Beschwerdemechanismus etablieren.