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Gewaltschutz für Frauen in Flüchtlingsunterkünften gefordert
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich mit einer Pressemitteilung vom 4. März 2015 anlässlich des internationalen Frauentages am 8. März geäußert und fordert „Zugang zu Gewaltschutz auch für Frauen in Flüchtlingsunterkünften“. Flüchtlingsfrauen in Deutschland müssen Zugang zu wirksamem Schutz vor sexueller Belästigung und geschlechtsspezifischer Gewalt haben, in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Dies sei eine menschenrechtliche Verpflichtung, die sich aus der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW ergebe. Frauen seien durch die Residenzpflicht sowie Wohnsitzauflagen in ihrer Freizügigkeit und der Möglichkeit, der Gewalt auszuweichen, eingeschränkt. Das Gewaltschutzgesetz sei zum Teil nur auf längerfristig angelegte Wohnverhältnisse ausgerichtet und daher nur eingeschränkt anwendbar auf die Situation der Flüchtlingsfrauen.