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Gewaltopferrente nicht auf Asylbewerberleistungen anrechnen
Eine Gewaltopferrente ist nicht auf Asylbewerberleistungen anzurechnen. Dies hat der 9. Senat des Bundessozialgerichtes am 24. Mai 2012 entschieden. Die Opferentschädigungsgesetzgrundrente ist an den Flüchtling auszuzahlen. Die Grundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz diene der Rehabilitation, nicht der Sicherung des absoluten Existenzminimums.