Fachnewsletter
Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen: Traumabehandlung und Gesundheitskarte
Weiterhin wird über die Einführung einer bundeseinheitlichen Gesundheitskarte diskutiert, die es Flüchtlingen in Bremen und Hamburg bereits ermöglicht ohne Genehmigung der Sozialbehörden zu Ärzt/innen zu gehen. Das Bundesgesundheitsministerium prüft eine mögliche Umsetzung, wie eine Anfrage der Linkspartei im Bundestag zeigt (18/4758). Bislang stößt das Vorhaben aber insbesondere seitens der Kommunen auf Bedenken. Sie fürchten finanziell in die Pflicht genommen zu werden, da für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes die Gemeinden nach den Länderbeschlüssen zuständig sind. Die Gesundheitskarte führt jedoch nicht dazu, dass Asylbewerber/innen über die medizinische Notversorgung hinaus Ansprüche geltend machen können. Die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes ist deshalb geboten.