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Gesundheitskarte in NRW
Als erstes Flächenland hat Nordrhein-Westfalen die Gesundheitskarte eingeführt. Jedoch muss in jeder Kommune gesondert eine Rahmenvereinbarung mit der Krankenversicherung geschlossen werden. Durch die Gesundheitskarte gibt es für die Anspruchsberechtigten keine Leistungseinschränkungen, wie sie bspw. § 1a AsylbLG vorsieht.
Vom Leistungsumfang ausgeschlossen sind weiterhin das Kranken- und Mutterschaftsgeld und die Dolmetscherkosten, die weiterhin über das Sozialamt im Rahmen von § 6 AsylbLG beantragt werden müssen.
Auf der Homepage der flüchtlingspolitischen Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, Monika Düker, finden sich Musteranträge und Übersichten zum Leistungsumfang.