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Gesetzentwurf über Maßnahmen des Bauplanungsrechts zur Unterbringung von Flüchtlingen
Bereits am 27. August 2014 hat sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) zu baurechtlichen Fragen zur Flüchtlingsunterbringung in Städten und Gemeinden geäußert und sich relativ skeptisch zu Ideen einer gesetzlichen Neuregelung von Maßnahmen des Bauplanungsrechts zum Zwecke der leichteren Unterbringung von Flüchtlingen geäußert. Im Bundesrat wurde dann am 19. September 2014 ein entsprechender Gesetzentwurf beschlossen. In seinem Papier weist der DStGB darauf hin, dass bereits das geltende Städtebaurecht viele Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen enthalte. Worauf es ankomme, sei primär tatsächliche Unterstützung, etwa durch die Zur-Verfügung-Stellung von Liegenschaften des Bundes und der Länder sowie auf finanzielle Unterstützung für Um- und Neubauten. Interessant, dass der DStGB selbst bei den klarstellenden Regelungen, die er für denkbar hält, darauf hinweist, dass die Aufweichung des Bauplanungsrechts zur Zulassung von Flüchtlingsunterkünften allenfalls vorübergehend sein könne.