Das Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um hat einen Geset­zes­ent­wurf zur „Ver­bes­se­rung der Unter­brin­gung, Ver­sor­gung und Betreu­ung aus­län­di­scher Kin­der und Jugend­li­cher“ auf den Weg gebracht. Hin­ter dem blu­mi­gen Namen ver­birgt sich ein pro­ble­ma­ti­sches Kon­zept: Bis­lang ist es so, dass unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge (UMF) durch das Jugend­amt in Obhut genom­men wer­den, bei dem sie sich zum ers­ten Mal mel­den. Da eini­ge Stadt­staa­ten, aber auch Kom­mu­nen, ins­be­son­de­re aus Bay­ern, damit began­nen, das ewi­ge Man­tra der Über­las­tung zu bemü­hen, sol­len die UMFs nun nach dem König­stei­ner Schlüs­sel auf Kom­mu­nen in ganz Deutsch­land ver­teilt wer­den. Der Gesetz­ent­wurf geht davon aus, dass poten­ti­ell alle Kom­mu­nen in der Lage sind, die beson­de­ren Bedürf­nis­se von UMF zu berück­sich­ti­gen, bspw. die Behand­lung von Trau­ma­ti­sie­run­gen, schu­li­sche För­de­rung, Zugang zu Frei­zeit­ein­rich­tun­gen etc. Eine illu­so­ri­sche Vor­stel­lung, ange­sichts der Zeit die benö­tigt wird, um adäqua­te Unter­brin­gungs­struk­tu­ren auf­zu­bau­en. Selbst die Kom­mu­nen, die schon lan­ge Erfah­run­gen mit UMF haben, konn­ten zum Teil bis heu­te kei­ne dem Kin­des­wohl in jeder Hin­sicht gerech­ten Struk­tu­ren aufbauen.

PRO ASYL kri­ti­siert in einer Stel­lung­nah­me den Gesetz­ent­wurf aus­führ­lich. Neben den bereits beschrie­be­nen Leer­stel­len des Ent­wurfs ist eben­falls pro­ble­ma­tisch, dass das Gesetz den UMF wei­test­ge­hend kei­ne sub­jek­ti­ven Rech­te und Ansprü­che gewährt, son­dern das Kin­des­wohl ledig­lich im Ver­fah­ren beach­tet wer­den soll. Auch die recht­li­che Ver­tre­tung der UMFs und der Rechts­schutz gegen die Umver­tei­lungs­ent­schei­dung sind im Gesetz nicht hin­läng­lich berück­sich­tig. Auch der Bun­des­fach­ver­band Unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge (BUMF) hat in einer Stel­lung­nah­me den Ent­wurf ent­spre­chend kritisiert.

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