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Gesetz zur Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Das Familienministerium hat einen Gesetzesentwurf zur „Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ auf den Weg gebracht. Hinter dem blumigen Namen verbirgt sich ein problematisches Konzept: Bislang ist es so, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) durch das Jugendamt in Obhut genommen werden, bei dem sie sich zum ersten Mal melden. Da einige Stadtstaaten, aber auch Kommunen, insbesondere aus Bayern, damit begannen, das ewige Mantra der Überlastung zu bemühen, sollen die UMFs nun nach dem Königsteiner Schlüssel auf Kommunen in ganz Deutschland verteilt werden. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass potentiell alle Kommunen in der Lage sind, die besonderen Bedürfnisse von UMF zu berücksichtigen, bspw. die Behandlung von Traumatisierungen, schulische Förderung, Zugang zu Freizeiteinrichtungen etc. Eine illusorische Vorstellung, angesichts der Zeit die benötigt wird, um adäquate Unterbringungsstrukturen aufzubauen. Selbst die Kommunen, die schon lange Erfahrungen mit UMF haben, konnten zum Teil bis heute keine dem Kindeswohl in jeder Hinsicht gerechten Strukturen aufbauen.
PRO ASYL kritisiert in einer Stellungnahme den Gesetzentwurf ausführlich. Neben den bereits beschriebenen Leerstellen des Entwurfs ist ebenfalls problematisch, dass das Gesetz den UMF weitestgehend keine subjektiven Rechte und Ansprüche gewährt, sondern das Kindeswohl lediglich im Verfahren beachtet werden soll. Auch die rechtliche Vertretung der UMFs und der Rechtsschutz gegen die Umverteilungsentscheidung sind im Gesetz nicht hinlänglich berücksichtig. Auch der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BUMF) hat in einer Stellungnahme den Entwurf entsprechend kritisiert.