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Generalbundesanwalt beanstandet rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung im Fall Oury Jalloh
Wie die Initiative im Gedenken an Oury Jalloh e.V. in einer Presseerklärung vom 3. Januar 2014 mitteilt, hat der Generalbundesanwalt die rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung des Landgerichts Magdeburg beanstandet und sich für die Aufhebung des Urteils im Verfahren gegen den angeklagten Dienstgruppenleiter der Polizei ausgesprochen. Oury Jallohs Tod in einer Dessauer Polizeizelle, an Händen und Füßen gefesselt und verbrannt, war mehrfach Gegenstand strafgerichtlicher Auseinandersetzung. Am 13. Dezember 2012 hatte die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg den Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und ihn zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Er habe es unterlassen, eine richterliche Entscheidung über die Legitimation und Dauer der Ingewahrsamnahme einzuholen. Die Initiative im Gedenken an Oury Jalloh e.V. stellt dar, dass die Nebenklagevertretung und die Dessauer Staatsanwaltschaft in ihren Revisionsbegründungen bereits dargelegt hatten, dass hier nicht von einer Fahrlässigkeit des Dienstgruppenleiters auszugehen sei. Es handele sich vielmehr zumindest um Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Am 12. Dezember 2013 schloss sich der Generalbundesanwalt dieser Rechtsauffassung an. Es sei zu erwarten, so die Initiative, dass der Bundesgerichtshof das Urteil des Magdeburger Landgerichts aufheben und es damit zu einer erneuten Revisionsverhandlung vor einem anderen Landgericht kommen werde. Kritisiert wird, dass auch der Generalbundesanwalt die bisher im Verfahren zugrundegelegte Selbstentzündungshypothese nicht hinterfrage. Auf der Grundlage eines Brandgutachtens hatte die Initiative im November 2013 Anzeige wegen Mordes oder Totschlags gegen Unbekannt gestellt.