Aus­glei­chen­de Unge­rech­tig­keit: Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge geht mit neu ein­ge­stell­ten Mit­ar­bei­tern kaum bes­ser um als mit Asyl­su­chen­den. „So läuft das eben beim BAMF“ über­schrieb die taz am 25.6.2016 einen Arti­kel, in dem über die Merk­wür­dig­kei­ten der Per­so­nal­ge­win­nung beim BAMF berich­tet wird. Nach einer nur noch 3‑wöchigen Schu­lung geht es heut­zu­ta­ge an die Front. Grund: „Aus­nah­me­zu­stand“. Wie die­se Schnell­aus­bil­dung funk­tio­niert, lässt nur einen Schluss zu: Das Bun­des­amt ist ein Toll­haus, eine Situa­ti­on, die auf dem Rücken aller Betei­lig­ter aus­ge­tra­gen wird. Mas­sen­kün­di­gun­gen am Ende der Pro­be­zeit schei­nen kei­ne Aus­nah­me zu sein. Geld spielt kei­ne Rol­le. Auch der Per­so­nal­rat, so die taz, habe die Neu­ein­stel­lungs­pra­xis ohne  Bewer­bungs­ge­sprä­che kri­ti­siert. Er sei seit Anfang 2016 bei den Ein­stel­lun­gen nicht mehr betei­ligt wor­den und habe gegen die­se Pra­xis geklagt. Und inzwi­schen muss­te das Bun­des­amt als Arbeit­ge­ber zuge­ben, in einer Viel­zahl von Fäl­len die Mit­be­stim­mungs­rech­te des Per­so­nal­rats miss­ach­tet zu haben.

Ein­sich­ten in das Innen­le­ben des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge gibt auch der Deutsch­land­funk am 16.06.2016 „Per­so­nal­rat klagt gegen Amts­lei­tung“. Bun­des­amts­prä­si­dent Frank-Jür­gen Wei­se habe Kri­tik am Per­so­nal­rat geübt, der aus sei­ner Sicht auf Ver­fah­rens­fra­gen behar­re – wäh­rend es um bedeu­ten­de Pro­ble­me und ihre schnel­le Lösung gehe. Der gro­ße Zam­pa­no mit sei­ner Koro­na von Bera­tungs­un­ter­neh­men mein­te offen­bar den Aus­nah­me­zu­stand bemü­hen zu sol­len, um die Ver­fah­rens­vor­schrif­ten des Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­set­zes umge­hen zu kön­nen. Der Vor­sit­zen­de des Gesamt­per­so­nal­rats sieht auch den Ver­zicht auf förm­li­che Vor­stel­lungs­ge­sprä­che als kon­tra­pro­duk­tiv an. Bei einem gro­ßen Pro­zent­satz der Ange­stell­ten habe sich dann her­aus­ge­stellt, dass sie für die Tätig­keit nicht geeig­net waren. Kom­mu­ni­ka­tiv scheint jetzt das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um ein­ge­grif­fen zu haben. Wie das so geht in einer deut­schen Behör­de: Es wur­de eine zusätz­li­che Vize­prä­si­den­ten­stel­le geschaf­fen, mit einer bis­he­ri­gen Refe­rats­lei­te­rin aus dem Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um. Sie muss jetzt der Per­so­nal­rat infor­mie­ren. Und sogar das Ver­bot der Amts­lei­tung, mit Jour­na­lis­ten zu spre­chen, wur­de bereits gelo­ckert, bevor dar­über gericht­lich zu ent­schei­den war.

Alle Beiträge von Fachpolitischer Newsletter N° 226 ansehen