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Gekündigte Anhörer – so läuft das beim BAMF
Ausgleichende Ungerechtigkeit: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht mit neu eingestellten Mitarbeitern kaum besser um als mit Asylsuchenden. „So läuft das eben beim BAMF“ überschrieb die taz am 25.6.2016 einen Artikel, in dem über die Merkwürdigkeiten der Personalgewinnung beim BAMF berichtet wird. Nach einer nur noch 3‑wöchigen Schulung geht es heutzutage an die Front. Grund: „Ausnahmezustand“. Wie diese Schnellausbildung funktioniert, lässt nur einen Schluss zu: Das Bundesamt ist ein Tollhaus, eine Situation, die auf dem Rücken aller Beteiligter ausgetragen wird. Massenkündigungen am Ende der Probezeit scheinen keine Ausnahme zu sein. Geld spielt keine Rolle. Auch der Personalrat, so die taz, habe die Neueinstellungspraxis ohne Bewerbungsgespräche kritisiert. Er sei seit Anfang 2016 bei den Einstellungen nicht mehr beteiligt worden und habe gegen diese Praxis geklagt. Und inzwischen musste das Bundesamt als Arbeitgeber zugeben, in einer Vielzahl von Fällen die Mitbestimmungsrechte des Personalrats missachtet zu haben.
Einsichten in das Innenleben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gibt auch der Deutschlandfunk am 16.06.2016 „Personalrat klagt gegen Amtsleitung“. Bundesamtspräsident Frank-Jürgen Weise habe Kritik am Personalrat geübt, der aus seiner Sicht auf Verfahrensfragen beharre – während es um bedeutende Probleme und ihre schnelle Lösung gehe. Der große Zampano mit seiner Korona von Beratungsunternehmen meinte offenbar den Ausnahmezustand bemühen zu sollen, um die Verfahrensvorschriften des Personalvertretungsgesetzes umgehen zu können. Der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats sieht auch den Verzicht auf förmliche Vorstellungsgespräche als kontraproduktiv an. Bei einem großen Prozentsatz der Angestellten habe sich dann herausgestellt, dass sie für die Tätigkeit nicht geeignet waren. Kommunikativ scheint jetzt das Bundesinnenministerium eingegriffen zu haben. Wie das so geht in einer deutschen Behörde: Es wurde eine zusätzliche Vizepräsidentenstelle geschaffen, mit einer bisherigen Referatsleiterin aus dem Bundesinnenministerium. Sie muss jetzt der Personalrat informieren. Und sogar das Verbot der Amtsleitung, mit Journalisten zu sprechen, wurde bereits gelockert, bevor darüber gerichtlich zu entscheiden war.