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Gefahr von Menschenrechtsverletzungen durch Vorverlagerung des Grenzschutzes der EU
Die Bundesregierung hat am 20. Januar 2014 eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zur „Gefahr von Menschenrechtsverletzungen durch Vorverlagerung des Grenzschutzes der Europäischen Union“ (BT-Drucksachen 18/229, 18/317) beantwortet. Der Bundesregierung, die den Bericht von PRO ASYL vom 7. November 2013 über systematische Push-Back-Operationen seitens griechischer Behörden zur Kenntnis genommen hat, liegen diesbezüglich keine eigenen Erkenntnisse vor. Wie auch? Wie erklärt es die Bundesregierung, wurde weiter gefragt, dass trotz der Präsenz von Mitarbeitern mehrerer Bundesbehörden in Griechenland, die mit Grenzsicherung und Flüchtlingsschutz zu tun haben, keinerlei Kenntnis von solchen Praktiken vorliegt? Antwort der Bundesregierung: Seit Herbst 2010 werden die entsandten Beamtinnen und Beamten, insbesondere auch durch die deutsche Entsendebehörde „zielgerichtet sensibilisiert“. Bei einer gewissen Dickfelligkeit kann das natürlich einige Jahre dauern. Aber, so die Bundesregierung: „Bereits unmittelbar in den Anfängen des Einsatzes haben die vorbildlichen Remonstrationen vor Ort und Berichte an Frontex sowie die deutsche Entsendebehörde gezeigt, dass sich die deutschen Gastbeamten der Bedeutung der Menschenrechte bewusst sind und im Falle etwaiger Verletzungen der Menschenrechte konsequent Maßnahmen der Aufklärung, Verfolgung und Prävention initiieren.“ PRO ASYL hatte den Frontex-Exekutivdirektor aufgefordert, umgehend sämtliche Operationen in Griechenland einzustellen. Die Bundesregierung exkulpiert Frontex, das mit großem Engagement dafür eintrete, dass die entsprechenden Standards in Griechenland eingehalten würden. Eine umgehende Beendigung sämtlicher Frontex-koordinierter Aktivitäten in Griechenland wird deshalb nicht für zielführend gehalten.