01.03.2012

Newsletter Mar 2012

22. Febru­ar 2012 ein Working Arran­ge­ment mit Arme­ni­en unter­zeich­net. Es han­delt sich ins­ge­samt um das 16. Doku­ment, dass Fron­tex mit Behör­den von Nicht-EU-Staa­ten zur Ver­bes­se­rung der Koope­ra­ti­on im Zusam­men­hang mit Grenz­si­cher­heits­fra­gen unter­zeich­net hat. In Aus­sicht gestellt wird eine Ver­bes­se­rung der Bezie­hung zwi­schen der EU und Arme­ni­en, ins­be­son­de­re im Bereich soge­nann­ter Mobi­li­täts­part­ner­schaf­ten, die eine Arbeits­mi­gra­ti­ons­mög­lich­keit aus aus­ge­wähl­ten Nicht-EU-Staa­ten in die EU mög­lich machen sol­len. Kehr­sei­te ist, dass die Unter­zeich­ner­staa­ten sol­cher Working Arran­ge­ments in den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch und die Risi­ko­ana­ly­se von Fron­tex ein­be­zo­gen wer­den sol­len. Sie wer­den beim Auf­bau von Grenz­schutz­ka­pa­zi­tä­ten und als Beob­ach­ter in gemein­sa­me Ope­ra­tio­nen der EU ein­be­zo­gen, die dem Zweck die­nen, Flucht bereits weit im Vor­feld der EU zu ver­hin­dern. Erst im Janu­ar hat­te Fron­tex ein ver­gleich­ba­res Working Arran­ge­ment mit Nige­ria unter­zeich­net. Auch in die­sem Zusam­men­hang wur­de als fol­gen­lo­ses Ritu­al die vol­le Beach­tung der Men­schen­rech­te durch die Ver­trags­par­tei­en zuge­si­chert. Auf der Basis die­ses Working-Arran­ge­ments sol­len nige­ria­ni­sche Behör­den­ver­tre­ter an Tref­fen der Fron­tex-Risi­ko­ana­ly­se­ab­tei­lung teil­neh­men kön­nen, dar­über hin­aus Beob­ach­ter an Brenn­punk­ten der EU-Außen­gren­zen sein dür­fen. Koope­ra­ti­on ist auch geplant im Zusam­men­hang mit durch Fron­tex koor­di­nier­ten Abschiebungsflügen.