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Frankreich: NGOs setzen Verbesserungen der Bedingungen in Calais durch
Am 26. Oktober 2015 forderten verschiedene Menschenrechtsorganisationen gemeinsam mit Asylsuchenden aus Eritrea, Irak, Afghanistan und Syrien das Gericht in Lille auf, einem Dringlichkeitsantrag stattzugeben, um Notmaßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen und MigrantInnen in Calais zu ergreifen. Die im dortigen Camp humanitär tätigen Organisationen klagten die französischen Behörden an, angesichts der unmenschlichen Bedingungen, unter denen im Raum Calais rund 6.000 Schutzsuchende leben, untätig zu bleiben. Eingereicht hatten den Antrag Médecins du Monde, Secours Catholique, La Cimade, La Ligue des droits de l´Homme, Amnesty International France und andere. Die ohnehin miserablen Lebensbedingungen im sogenannten „Jungle von Calais“ würden sich mit dem bevorstehenden Winter weiter verschärfen, so die Warnung der Organisationen. Mehrere NGOs hatten die Bedingungen in Calais als „schlechter als in Flüchtlingslagern in Kriegsgebieten“ bezeichnet.
Das Gericht bestätigte in seinem Urteil vom 2. November 2015, dass auf Grundlage der Berichte von Menschenrechtsorganisationen und Medien von einer Notsituation auszugehen sei. Die Behörden müssten die Grundrechte und ‑freiheiten der Menschen, die als Schutzsuchende in Calais leben, garantieren. Die Richterin befand, dass der unzureichende Zugang zu Wasser und Toiletten und die fehlende Müllentsorgung die BewohnerInnen des Camps dem Risiko unmenschlicher und erniedrigender Behandlung aussetzten. Die Behörden von Calais wurden angewiesen 10 zusätzliche Wasseranschlüsse und 50 Latrinen sowie ein System zur Abfallentsorgung zu installieren. In einergemeinsamen Presseerklärung begrüßten Medécins du Monde und Secours Catholique-Caritas France das Urteil als „ersten positiven Schritt“. Dennoch sei ihrer Forderung nach einer winterfesten Unterbringung der rund 6.000 BewohnerInnen des Camps nicht nachgekommen worden.