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Frankreich: Erniedrigende Behandlung im französischen Mayotte kritisiert
Auch weit entfernt von den EU-Außengrenzen kommt es zu unmenschlicher und erniedrigender Behandlung von Flüchtlingen in Haft – so im französischen Übersee-Departement Mayotte. Der französische Oberste Verwaltungsgerichtshof hat einen Vater und seine zwei Kinder, zwei und acht Jahre alt, aus einer Haftanstalt in Mayotte entlassen und in einer Entscheidung vom 20. Februar 2012 die dort herrschenden Haftbedingungen harsch kritisiert. Sie unterminierten die menschliche Würde und führten dazu, dass die Inhaftierung als unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention anzusehen sei. Berichtet hat über das Urteil die französische NGO Cimade am 23. Februar 2012. Nach Mayotte fliehen Komorer von den selbstständigen Nachbarinseln.