01.11.2011

Newsletter Nov 2011

Eine bun­des­wei­te Sam­mel­an­hö­rung zur Iden­ti­fi­zie­rung angeb­li­cher sier­ra-leo­ni­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger hat es im Zeit­raum vom 17. bis 19. Okto­ber 2011 in Ber­lin gege­ben. Betei­ligt waren auch Aus­län­der­be­hör­den in Bran­den­burg, Nie­der­sach­sen, Sach­sen-Anhalt und Thü­rin­gen. Dabei stinkt die Abschie­bungs­ko­ope­ra­ti­on mit Sier­ra Leo­ne seit Jah­ren zum Him­mel, wie auch eini­ge Ver­wal­tungs­ge­rich­te in Beschlüs­sen attes­tie­ren. So hat das VG Bre­men mit Beschluss vom 8. Janu­ar 2010 bereits ein­mal Rechts­schutz gegen eine Anord­nung zur Vor­spra­che bei Ver­tre­tern Sier­ra Leo­nes gewährt, weil grund­sätz­li­che Zwei­fel an der Ord­nungs­ge­mäß­heit der Aus­stel­lung von Pass­ersatz­pa­pie­ren für Sier­ra Leo­ne bestün­den. Das VG Mag­de­burg hat in einem Beschluss vom 12. Novem­ber 2010 aus­ge­führt, es sei bereits unklar, ob es sich bei den Ver­tre­tern des „Sier­ra Leo­ne Migra­ti­on Office“ um eine „ermäch­tig­te Bediens­te­te“ im Sin­ne des Auf­ent­halts­ge­set­zes han­de­le. Die Bun­des­po­li­zei hat­te sich dies­be­züg­lich mit pau­scha­len Hin­wei­sen begnügt, die Ein­la­dung der omi­nö­sen Dele­ga­ti­on sei auf diplo­ma­ti­schem Wege orga­ni­siert wor­den. Wie man sich das Gan­ze in der Pra­xis vor­zu­stel­len hat, steht in den Anwalts­nach­rich­ten Aus­län­der- und Asyl­recht (ANA-ZAR 4/2011, S. 31) unter der Über­schrift „Bak­schisch-Zah­lun­gen auf Kos­ten der EU und von Aus­län­dern?“ Die­ser Arti­kel arbei­tet eine Vor­füh­rung vor einer frag­wür­di­gen Dele­ga­ti­on Sier­ra Leo­nes im Jahr 2008 auf, wie sie sich in Schrift­wech­seln mit den ver­an­las­sen­den Behör­den und juris­ti­schen Nach­spie­len inzwi­schen dar­stellt. Für die frag­wür­di­ge Akti­on wur­den annä­hernd 50.000 Euro ver­bra­ten. Beschafft wur­den u.a. Datums­stem­pel, Büro­ma­te­ri­al und spe­zi­el­les Papier für die Aus­stel­lung von Heim­rei­se­do­ku­men­ten für die angeb­li­chen sier­ra-leo­ni­schen Offi­zi­el­len. Auch ein „Dienst­sie­gel“ der Repu­blik Sier­ra Leo­ne wur­de nicht mit­ge­bracht, son­dern von einem Ham­bur­ger Schlüs­sel­dienst ange­fer­tigt. Ein Rah­men­pro­gramm führ­te ins Fuß­ball­sta­di­on. Am Ende gab es eine dubio­se „Anhö­rungs­ge­bühr“ oben­drauf. Und das gan­ze ver­such­ten die Behör­den spä­ter den vor­ge­führ­ten Sier­ra Leo­nern per Kos­ten­be­scheid in Rech­nung zu stel­len. Der Fra­ge der ANA-ZAR-Redak­ti­on, wie­so es sich hier um eine Bot­schafts­vor­füh­rung han­de­le, wenn von deut­schen öffent­li­chen Stel­len ein­ge­la­de­ne und bezahl­te, nicht näher bezeich­ne­te Per­so­nen aus Afri­ka, für rund 50.000 Euro unter der­art pri­vi­le­gier­ten Umstän­den durch Deutsch­land rei­sen, schließt PRO ASYL sich an. Die Süd­deut­sche Zei­tung berich­te­te über die aktu­el­len Vor­gän­ge am 4. Novem­ber 2011 unter der Über­schrift „Deutsch­land bezahlt aus­län­di­sche Beam­te für Hil­fe bei Abschie­bun­gen“.