Der Flücht­lings­rat Nie­der­sach­sen hat in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 30. Juli 2015 For­de­run­gen zur Unter­brin­gung für Asyl­su­chen­de in der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver erho­ben. Die Flücht­lings­un­ter­brin­gung müs­se ent­bü­ro­kra­ti­siert, ein Aus­zugs­ma­nage­ment gestärkt und eigen­stän­di­ges Woh­nen geför­dert wer­den. Grund­sätz­lich ver­fährt die Stadt­ver­wal­tung Han­no­ver bei der Unter­brin­gung von Asyl­su­chen­den nach einem Drei-Säu­len-Modell. Die­ses sieht neben Gemein­schafts­un­ter­künf­ten die Unter­brin­gung in Wohn­pro­jek­ten und eige­nen Woh­nun­gen vor. Das Modell funk­tio­niert aber, so der Flücht­lings­rat, auf­grund der zuletzt stei­gen­den Zuwei­sun­gen nicht mehr. Von 2.900 Flücht­lin­gen in städ­ti­schen Unter­künf­ten leben inzwi­schen bereits ca. 1.100 Per­so­nen in Not­un­ter­künf­ten. Es sei aller­dings auch offen­kun­dig, dass es in Han­no­ver – mit und ohne Flücht­lin­ge – einen ekla­tan­ten Man­gel an bezahl­ba­rem Wohn­raum gebe, dem mit­tel­fris­tig nur ein Woh­nungs­bau­pro­gramm abhel­fen könne.

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