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Förderung von Flüchtlingen beim Zugang zum Arbeitsmarkt soll gestrichen werden
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt die Förderung von Flüchtlingen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu streichen. Auf das Problem weisen viele Flüchtlingsräte in den Bundesländern hin, die von der Kürzung des entsprechenden Programms betroffen sind. So kritisiert etwa das Projekt Bleib in Hessen beim Hessischen Flüchtlingsrat widersprüchliche politische Beschlüsse. Auf der einen Seite würden politisch Bleiberechtsperspektiven eröffnet und dabei an ökonomische Integrationsverfahren angeknüpft, andererseits werde die Beratung und Unterstützung im Rahmen der ESF-Netzwerke zur Förderung der Arbeitsmarktintegration eingestellt. Während das Bundesarbeitsministerium diesen Beschluss gefasst hat, hat die Integrationsministerkonferenz eine Fortsetzung des Programms begrüßt. PRO ASYL hat sich mit der Bitte an die Bundeskanzlerin gewendet, für eine Fortsetzung des überall als erfolgreich bewerteten ESF-Programms Sorge zu tragen und andere noch bestehende Hindernisse beim Zugang zum Arbeitsmarkt abzubauen. Letzteres fordert auch der Bundesverband mittelständischer Wirtschaft in einer Presseerklärung vom 25. März 2013. Unter der Überschrift „Arbeitsmarkt bietet Integrationschancen für Asylbewerber“ fordert der BVMW die Abschaffung von Barrieren wie Residenzpflicht und Vorrangprüfung. Der Anteil der erwerbsfähigen Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, liege bei 0,2 Prozent des gesamten Arbeitsmarktes. Der Mittelstand suche auch hier passende Antworten für den regional bereits spürbaren Fachkräftemangel.