01.04.2013

Newsletter Apr 2013

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) beab­sich­tigt die För­de­rung von Flücht­lin­gen beim Zugang zum Arbeits­markt zu strei­chen. Auf das Pro­blem wei­sen vie­le Flücht­lings­rä­te in den Bun­des­län­dern hin, die von der Kür­zung des ent­spre­chen­den Pro­gramms betrof­fen sind. So kri­ti­siert etwa das Pro­jekt Bleib in Hes­sen beim Hes­si­schen Flücht­lings­rat wider­sprüch­li­che poli­ti­sche Beschlüs­se. Auf der einen Sei­te wür­den poli­tisch Blei­be­rechts­per­spek­ti­ven eröff­net und dabei an öko­no­mi­sche Inte­gra­ti­ons­ver­fah­ren ange­knüpft, ande­rer­seits wer­de die Bera­tung und Unter­stüt­zung im Rah­men der ESF-Netz­wer­ke zur För­de­rung der Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on ein­ge­stellt. Wäh­rend das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um die­sen Beschluss gefasst hat, hat die Inte­gra­ti­ons­mi­nis­ter­kon­fe­renz eine Fort­set­zung des Pro­gramms begrüßt. PRO ASYL hat sich mit der Bit­te an die Bun­des­kanz­le­rin gewen­det, für eine Fort­set­zung des über­all als erfolg­reich bewer­te­ten ESF-Pro­gramms Sor­ge zu tra­gen und ande­re noch bestehen­de Hin­der­nis­se beim Zugang zum Arbeits­markt abzu­bau­en. Letz­te­res for­dert auch der Bun­des­ver­band mit­tel­stän­di­scher Wirt­schaft in einer Pres­se­er­klä­rung vom 25. März 2013. Unter der Über­schrift „Arbeits­markt bie­tet Inte­gra­ti­ons­chan­cen für Asyl­be­wer­ber“ for­dert der BVMW die Abschaf­fung von Bar­rie­ren wie Resi­denz­pflicht und Vor­rang­prü­fung. Der Anteil der erwerbs­fä­hi­gen Men­schen, die in Deutsch­land Asyl suchen, lie­ge bei 0,2 Pro­zent des gesam­ten Arbeits­mark­tes. Der Mit­tel­stand suche auch hier pas­sen­de Ant­wor­ten für den regio­nal bereits spür­ba­ren Fachkräftemangel.