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Flughafendemonstration auch in Bayern durchgesetzt
Nach einer Demonstration auf dem Frankfurter Flughafen wird das grundsätzliche Recht auf Demonstrationen in Flughäfen, bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht in einer bahnbrechenden Entscheidung, jetzt auch anderswo umgesetzt. Der Bayerische Flüchtlingsrat und andere Organisationen demonstrierten Anfang August im Münchener Flughafen gegen Abschiebungen. Ein Verbot des Landratsamtes Erding – Demonstranten sollten nicht in den Boarding Bereich des Terminals 2 gelangen – wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in 2. Instanz aufgehoben, nachdem der Bayerische Flüchtlingsrat mit einem Eilantrag erfolgreich war. Allerdings wurde das Demonstrationsrecht in der Folge per Auflage kontingentiert. Nur 30 Personen erhielten Zugang zur Abflughalle. Es wird also weiter geklagt werden müssen. Entsprechende Versuche der Flughafenbetreiber und der Behörden, per Auflagen die Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu relativieren, waren zu erwarten. In einem Interview mit der Jungen Welt hat Tobias Klaus vom Bayerischen Flüchtlingsrat am 8. August 2011 diese Erfahrungen erläutert.