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Flüchtlingswohnheime dürfen in Gewerbegebieten gebaut werden
Mit einer Gesetzesänderung wurde Anfang November 2014 das Baurecht gelockert. Flüchtlingswohnheime dürfen nunmehr in Gewerbegebieten gebaut werden. Dies war nach der Rechtsprechung zumindest noch umstritten. Bundesbauministerin Barbara Hendricks versichert laut Süddeutscher Zeitung vom 6. November 2014, man wolle die Betroffenen damit nicht in Industriegebiete abschieben. Aber es gebe durchaus Gewerbegebiete, die sich für die Unterbringung eigneten. Sicher, es gibt solche Industriegebiete, die nicht im Außenbereich liegen, an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden sind und wo Flüchtlinge vielleicht auch nicht Lärm und anderen Emissionen ausgesetzt sein mögen. In vielen Fällen jedoch liegen Industriegebiete am Stadtrand oder auf der grünen Wiese. Das Gesetz öffnet deshalb die Tür für Ausgrenzung und Stigmatisierung, so die Einschätzung von PRO ASYL. Dass durch solche Gesetzesänderungen die Nutzung von Bürohäusern und Gewerbeimmobilien erleichtert werde, ist eine Hoffnung, die man zumindest infrage stellen muss. Der Umbau und die Umnutzung von Bürohäusern ist baulich eine oft sehr aufwändige Sache, die Umbauten sind in vielen Fällen teuer und deshalb häufig eher attraktiv für eine gut betuchte Personengruppe, die für den Charme von Industrieimmobilien und Lofts zu zahlen in der Lage ist.