01.12.2014

Newsletter Dec 2014

Mit einer Geset­zes­än­de­rung wur­de Anfang Novem­ber 2014 das Bau­recht gelo­ckert. Flücht­lings­wohn­hei­me dür­fen nun­mehr in Gewer­be­ge­bie­ten gebaut wer­den. Dies war nach der Recht­spre­chung zumin­dest noch umstrit­ten. Bun­des­bau­mi­nis­te­rin Bar­ba­ra Hendricks ver­si­chert laut Süd­deut­scher Zei­tung vom 6. Novem­ber 2014, man wol­le die Betrof­fe­nen damit nicht in Indus­trie­ge­bie­te abschie­ben. Aber es gebe durch­aus Gewer­be­ge­bie­te, die sich für die Unter­brin­gung eig­ne­ten. Sicher, es gibt sol­che Indus­trie­ge­bie­te, die nicht im Außen­be­reich lie­gen, an den öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr ange­bun­den sind und wo Flücht­lin­ge viel­leicht auch nicht Lärm und ande­ren Emis­sio­nen aus­ge­setzt sein mögen. In vie­len Fäl­len jedoch lie­gen Indus­trie­ge­bie­te am Stadt­rand oder auf der grü­nen Wie­se. Das Gesetz öff­net des­halb die Tür für Aus­gren­zung und Stig­ma­ti­sie­rung, so die Ein­schät­zung von PRO ASYL. Dass durch sol­che Geset­zes­än­de­run­gen die Nut­zung von Büro­häu­sern und Gewer­be­im­mo­bi­li­en erleich­tert wer­de, ist eine Hoff­nung, die man zumin­dest infra­ge stel­len muss. Der Umbau und die Umnut­zung von Büro­häu­sern ist bau­lich eine oft sehr auf­wän­di­ge Sache, die Umbau­ten sind in vie­len Fäl­len teu­er und des­halb häu­fig eher attrak­tiv für eine gut betuch­te Per­so­nen­grup­pe, die für den Charme von Indus­trie­im­mo­bi­li­en und Lofts zu zah­len in der Lage ist.