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Flüchtlingsrat Brandenburg weist auf Defizite bei Lockerung der Residenzpflicht hin
Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat sich in einem offenen Brief am 1. November 2012 an die Abgeordneten des Landtags von Brandenburg gewandt und auf Defizite bei den Lockerungen der Residenzpflicht hingewiesen. Der Flüchtlingsrat bittet, sich dafür einzusetzen, dass die noch geltenden Ausschlussklauseln aus den Anwendungshinweisen zur Aufenthaltsbeschränkung gestrichen werden, dass Bemühungen für länderübergreifende Regelungen mit anderen Bundesländern verstärkt werden, nachdem es eine Vereinbarung mit Berlin bereits gibt und das Land Brandenburg aufzufordern, mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Verhandlungen aufzunehmen, damit Asylsuchende in der brandenburgischen Erstaufnahmeeinrichtung nicht mehr von den Lockerungen der Residenzpflicht ausgeschlossen sind.