Anläss­lich einer Kon­fe­renz der Lan­des­flücht­lings­rä­te haben sich die­se in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 27. Febru­ar 2015 zur aktu­el­len Flücht­lings­po­li­tik geäu­ßert und die Sofort-Abord­nung von BAMF-Mit­ar­bei­te­rIn­nen gefor­dert. Die gegen­wär­ti­ge Ad-hoc-Poli­tik erschwe­re zur­zeit ein rechts­staat­li­ches und fai­res Asyl­ver­fah­ren. Es kom­me zu unzu­mut­ba­ren mona­te­lan­gen War­te­zei­ten bei der Regis­trie­rung, Anhö­rung und Ent­schei­dung. Um die Situa­ti­on zu been­den, in der Flücht­lin­ge ohne Regis­trie­rung, ohne Gesund­heits­un­ter­su­chung und ohne Ahnung, was mit ihnen geschieht, erst ein­mal in die Kom­mu­nen wei­ter­ge­lei­tet wer­den, soll­te das Bun­des­amt sei­ne Res­sour­cen in die Bear­bei­tung von Asyl­ver­fah­ren ste­cken, nicht aber in frag­wür­di­ge und inef­fi­zi­en­te Dublin-Verfahren.

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