So titelt Hessenschau.de am 23.9.2016. Wer Bürg­schaf­ten für syri­sche Flücht­lin­ge über­nom­men hat, soll jetzt län­ger zah­len als gedacht und vom Land bis­lang zuge­si­chert. In Mit­tel­hes­sen hat­ten 30 Bür­gen eine soge­nann­te Ver­pflich­tungs­er­klä­rung unter­schrie­ben als klar war, dass die Men­schen nach kur­zer Zeit einen Flücht­lings­sta­tus erhal­ten wür­den. Aus dem Hes­si­schen Innen­mi­nis­te­ri­um hat­te es gehei­ßen, dass nach Zuer­ken­nung der Asyl­be­rech­ti­gung und der Ertei­lung einer Auf­ent­halts­er­laub­nis „nach hie­si­ger Rechts­auf­fas­sung kei­ne Erstat­tungs­pflicht“ mehr bestehe. Dies soll jetzt anders sein, zumin­dest in einem Teil der Kom­mu­nen. Das Innen­mi­nis­te­ri­um mein­te inzwi­schen, dass sich die Rechts­la­ge seit Juli 2016 geän­dert habe und Ver­pflich­tungs­ge­ber für fünf Jah­re bür­gen, d.h. zah­len müs­sen. Man prü­fe aber die Altfälle.

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