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Flüchtlingspaten fühlen sich vom Land Hessen gelinkt
So titelt Hessenschau.de am 23.9.2016. Wer Bürgschaften für syrische Flüchtlinge übernommen hat, soll jetzt länger zahlen als gedacht und vom Land bislang zugesichert. In Mittelhessen hatten 30 Bürgen eine sogenannte Verpflichtungserklärung unterschrieben als klar war, dass die Menschen nach kurzer Zeit einen Flüchtlingsstatus erhalten würden. Aus dem Hessischen Innenministerium hatte es geheißen, dass nach Zuerkennung der Asylberechtigung und der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis „nach hiesiger Rechtsauffassung keine Erstattungspflicht“ mehr bestehe. Dies soll jetzt anders sein, zumindest in einem Teil der Kommunen. Das Innenministerium meinte inzwischen, dass sich die Rechtslage seit Juli 2016 geändert habe und Verpflichtungsgeber für fünf Jahre bürgen, d.h. zahlen müssen. Man prüfe aber die Altfälle.