Kein Ende beim The­ma Secu­ri­ty-Fir­men im Flücht­lings­be­reich. Nach Medi­en­be­rich­ten sol­len Mit­ar­bei­ter einer Sicher­heits­fir­ma Flücht­lin­ge in der Ankunfts­stel­le für Asyl­be­wer­ber im Mün­che­ner Euro Indus­trie­park erpresst haben. Durch ver­deck­te Ermitt­lun­gen hät­ten die Vor­wür­fe inzwi­schen belegt wer­den kön­nen, so die TZ vom 21.4.2016.

Zum Hin­ter­grund: Die Behör­den sind befugt, Geld­be­trä­ge über einem bestimm­ten Höchst­satz, einzuziehen/einzubehalten. Sie wer­den mit den Leis­tun­gen aus dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz ver­rech­net. Zustän­dig im Prin­zip: Die Regie­rung von Ober­bay­ern. In Mün­chen soll es anders funk­tio­niert haben. Zitat TZ: „Dort sol­len Secu­ri­ty-Mit­ar­bei­ter offen­sicht­lich dar­auf ver­zich­tet haben, die 750 Euro über­stei­gen­den Beträ­ge schrift­lich fest­zu­hal­ten – wenn Flücht­lin­ge bereit waren, ein paar 100 Euro dafür sprin­gen zu las­sen! Aber nicht nur das: Wei­ger­ten sich die Betrof­fe­nen, soll ihnen auch noch mit einer schnel­len Abschie­bung gedroht wor­den sein.“ Man fragt sich: Wie­so soll es Auf­ga­be der Secu­ri­ty-Fir­ma gewe­sen sein, die Ver­mö­gens­si­tua­ti­on der Unter­ge­brach­ten zu erkun­den und Beträ­ge schrift­lich fest­zu­hal­ten? Wie­so wird hier eine Kom­pe­tenz aus der Hand gege­ben, die die staat­li­che Sei­te nicht an pri­va­te Bediens­te­te wei­ter­ge­ben darf? Die Vor­fäl­le sei­en so beson­ders pikant, so die Süd­deut­sche vom 21.4.2016, weil die Fir­ma seit eini­gen Wochen auch die Sozi­al­be­treu­ung im Ankunfts­zen­trum leis­ten soll­te, wäh­rend zuvor dafür die Inne­re Mis­si­on zustän­dig war. Der Wohl­fahrts­ver­band hat­te sich nicht auf die ent­spre­chen­de Aus­schrei­bung bewor­ben, weil er dann dem Objekt­ma­na­ger der Secu­ri­ty-Fir­ma wei­sungs­ge­bun­den gewe­sen wäre, was mit dem Selbst­ver­ständ­nis nicht ver­ein­bar war.

Was hier gesche­hen ist, dürf­te im Wesent­li­chen die Regie­rung von Ober­bay­ern zu ver­ant­wor­ten haben, die das Pri­mat der Secu­ri­ty offen­bar gewollt hat. Die­se Bezirks­re­gie­rung äußer­te sich zurück­hal­tend. Man wol­le die Ermitt­lun­gen nicht behin­dern und habe die Auf­trä­ge nach übli­chen Ver­fah­ren ver­ge­ben. Die Süd­deut­sche hat am 22.4.2016 das The­ma unter der Über­schrift „Kon­trol­le muss sein – auch in Flücht­lings­hei­men“ auf­ge­grif­fen. Bereits am 21.3.2016 hat­te Die Welt auf das Pro­blem hin­ge­wie­sen, dass Wach­leu­te in Asyl­un­ter­künf­ten immer wie­der Gewalt­ta­ten gegen Bewoh­ner ver­üben. Es wür­den für die­sen anspruchs­vol­len Job immer wie­der Unqua­li­fi­zier­te im Eil­ver­fah­ren rekru­tiert. „Secu­ri­ty im Asyl­heim ist oft ein Job für Geschei­ter­te“, so das Fazit eines Undercover-Selbstversuches.

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