Der Sach­ver­stän­di­gen­rat deut­scher Stif­tun­gen für Inte­gra­ti­on und Migra­ti­on hat in einer Kurz­in­for­ma­ti­on auf die Alters­struk­tur der in Deutsch­land ankom­men­den Asyl­su­chen­den hin­ge­wie­sen und ver­weist in die­sem Zusam­men­hang auf „Ein gro­ßes Poten­zi­al für das Auf­nah­me­land“. Um die­ses zu nut­zen, sei­en aber Ver­bes­se­run­gen bei der Auf­nah­me der Flücht­lin­ge not­wen­dig, u.a. bei Unter­brin­gung und Gesund­heits­ver­sor­gung, aber auch beim Zugang zu Bil­dung und Aus­bil­dung. Der Sach­ver­stän­di­gen­rat kri­ti­siert, dass mit den jüngs­ten Ände­run­gen im Auf­ent­halts­ge­setz ledig­lich eine ein­jäh­ri­ge Dul­dung wäh­rend der Aus­bil­dung vor­ge­se­hen sei.

Alle Beiträge von Fachpolitischer Newsletter N° 218 ansehen