Auch in Finn­land wer­den Aus­län­der­ge­set­ze dras­tisch ver­schärft, obwohl nach der Abschot­tung der Gren­zen durch Däne­mark in Schwe­den kaum noch jemand dort­hin auf sei­ner Flucht gelan­gen kann. Ein Auf­ent­halts­recht aus huma­ni­tä­ren Grün­den, ent­spre­chend dem sub­si­diä­ren Schutz, soll es künf­tig nicht mehr geben. Das dürf­te in die­ser kate­go­ri­schen Form euro­pa­rechts­wid­rig sein. Gewährt wur­de es in der Ver­gan­gen­heit z.B. Flücht­lin­gen aus Soma­lia und dem Irak. Die taz vom 19.5.2016 berich­tet über die Ver­schär­fun­gen unter der Über­schrift „Huma­ni­tä­res Blei­be­recht am Ende“. Erwar­tet wird als Resul­tat eine stei­gen­de Ableh­nungs­quo­te für Asyl­su­chen­de aus den genann­ten Län­dern und Afgha­ni­stan. Nach Ein­schät­zung der fin­ni­schen Behör­den stel­len bewaff­ne­te Kon­flik­te in Afgha­ni­stan, im Irak und in Soma­lia kei­ne Gefahr für Rück­keh­rer dar.

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