Fachnewsletter
Familieneinheit hat Vorrang im Dublin-Verfahren
Im Asylmagazin Nr. 1–2/2013 des Informationsverbundes Asyl & Migration befasst sich Henrike Janetzek von der UNHCR-Zweigstelle in Nürnberg mit der „Familieneinheit im Dublin-Verfahren“ vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 6. November 2012 zur Anwendung der sogenannten humanitären Klausel der Dublin-II-Verordnung. In dieser Entscheidung hat der EuGH eine für die Mitgliedstaaten verbindliche Auslegung des Artikels 15 Abs. 2 der Dublin-II-Verordnung zugunsten von voneinander abhängigen Familienmitgliedern getroffen. Die Entscheidung wird sich auch auf die künftige Anwendung der entsprechenden Regelung in der Neufassung der Verordnung auswirken. Durch die möglichst weitgehende humanitäre Auslegung habe der EuGH den Grundsatz der Einheit der Familie und den Grundrechten der Betroffenen praktische Wirksamkeit im Dublin-Verfahren und Vorrang vor den Interessen der Mitgliedstaaten zukommen lassen, so die Verfasserin.