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Fakten zum Elternnachzug bei UMF
Mit der These, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge seien allesamt von den Eltern vorgeschickt, setzt sich auch der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge in einer Pressemitteilung vom 24.11.2015 auseinander. Der Familiennachzug von Eltern zu ihren unbegleiteten minderjährigen Kindern werde schon jetzt restriktiv ausgelegt. Die Zahl der tatsächlichen Zusammenführungen sei sehr gering. Mit Stand vom 30.6.2015 habe es in Deutschland nur 504 Personen gegeben, die eine Aufenthaltserlaubnis besessen hätten, die aufgrund einer Familienzusammenführung zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling erteilt worden sei. Gesetzgebung solle nicht auf der Basis von Vorurteilen und Mutmaßungen stehen, so der Bundesverband Unbegleiteter Minderjähriger Flüchtlinge. Ebenfalls kritisch zu den Absichten der Bundesregierung äußerte sich die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt am Internationalen Tag der Kinderrechte (20.11.2015). De Maizières Gesetzentwurf verletze Kindeswohl und EU-Recht. Es sei blanker Zynismus, dass die willentliche Trennung Minderjähriger von ihren Eltern durch die Verweigerung des Familiennachzugsanspruches auch noch als im Interesse der Minderjährigen liegend dargestellt werde.