Eine umfang­rei­che Exper­ti­se hat die Robert Bosch Stif­tung zum The­ma „Die Auf­nah­me von Flücht­lin­gen in den Bun­des­län­dern und Kom­mu­nen – Behörd­li­che Pra­xis und zivil­ge­sell­schaft­li­ches Enga­ge­ment“ her­aus­ge­ge­ben. Die Unter­su­chung glie­dert sich in drei gro­ße Tei­le. Im ers­ten geht es um die Rah­men­be­din­gun­gen der Flücht­lings­auf­nah­me und ihrer Umset­zung in Kom­mu­nen, wobei die unter­schied­li­chen For­men und Prak­ti­ken der Unter­brin­gung in den Kom­mu­nen dar­ge­stellt wer­den, aber auch Fall­bei­spie­le von Flücht­lings­auf­nah­me- und Inte­gra­ti­ons­kon­zep­ten in ein­zel­nen Gebiets­kör­per­schaf­ten. Teil zwei beschäf­tigt sich mit den Reak­tio­nen der loka­len Bevöl­ke­rung, dem Zusam­men­spiel von behörd­li­cher Pra­xis und zivil­ge­sell­schaft­li­chem Enga­ge­ment und den Reak­tio­nen der Anwoh­ner. Auch hier gibt es Fall­bei­spie­le aus ver­schie­de­nen Kom­mu­nen. Schließ­lich wer­den im drit­ten Teil Hand­lungs­per­spek­ti­ven in der kom­mu­na­len Flücht­lings­po­li­tik erörtert.

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