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Europäischer Gerichtshof: Kein Hartz-IV für Zugewanderte in Deutschland
Der Europäische Gerichtshof hat am 15.09.2015 ein Grundsatzurteil gefällt. In der Rechtssache Alimanovic, die durch das deutsche Bundessozialgericht vorgelegt wurde, ging es um die Frage, ob der Ausschluss von arbeitslosen Unionsbürgern aus den Grundleistungssystemen möglich ist, wenn diese schon eine gewisse Zeit gearbeitet haben. In Deutschland bezieht sich die Frage konkret auf einen Anspruch von Unionsbürgern auf Hartz-IV-Leistungen. Die Klägerin hatte kurze Zeit in Deutschland gearbeitet und dann sechs Monate Hartz IV bezogen. Für dauerhafte Leistungsbezüge hätte sie jedoch ein Jahr lang arbeiten müssen.
Der EuGH hat nun entschieden, dass dieser Ausschluss nicht gegen das unionsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verstößt und auch keine Einzelfallprüfung vorgenommen werden muss. Damit stellt sich der EuGH nicht nur gegen die Anträge des Generalanwalts, sondern gegen seine Rechtsprechungslinie. Der EuGH hat seit den 1990er Jahren in verschiedenen Urteilen anknüpfend an die Unionsbürgerschaft die Gewährung sozialer Rechte innerhalb der EU anerkannt. Die Rechtsprechung galt als einer der wenigen Bausteine des europäischen Sozialmodells. Inmitten der europäischen Krise setzt der EuGH nicht mehr auf progressive Rechtsentwicklung, sondern auf Entsolidarisierung.