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Europäische Polizeibehörden sichern sich Zugriff auf Eurodac-Daten
Wer sich in einem EU-Staat mit einem Asylgesuch an die Behörden wendet, dem werden Fingerabdrücke abgenommen, die in der sogenannten Eurodac-Datenbank gespeichert werden. Mit Eurodac soll die Funktionsweise der Dublin-Verordnung sichergestellt werden, nach der derjenige EU-Staat für einen Asylsuchenden verantwortlich ist, der ihn einreisen lassen hat. Nach der bisherigen Rechtslage war die Durchsetzung der Dublin-Verordnung der einzige Zweck der Fingerabdruck-Datenbank. Mit der nun von den Sozialdemokraten, Liberalen und Konservativen angenommenen Neufassung der EURODAC-Verordnung wird die klare Zweckbindung der Datei aufgehoben. Nun dürfen auch Polizeibehörden auf die Fingerabdrücke der Flüchtlinge zugreifen. Damit wird nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen beschnitten. Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hatte gewarnt, die Gesetzesänderung berge ein „Risiko der Stigmatisierung“. Menschen, die in Europa Schutz suchen, werden durch die neue Eurodac-Verordnung unter Generalverdacht gestellt, kriminell zu sein.