Als die EU-Asyl­ver­fah­rens­richt­li­nie 2013 neu­ver­han­delt wur­de, wur­de über die Mög­lich­keit dis­ku­tiert, dass die EU die Kom­pe­tenz zur Fest­le­gung von siche­ren Her­kunfts­staa­ten erhal­ten soll­te. Die­se Kom­pe­tenz wur­de jedoch nicht in der Asyl­ver­fah­rens­richt­li­nie ver­an­kert. In der aktu­el­len Flücht­lings­kri­se wer­den Ver­hand­lungs­nie­der­la­gen reak­tua­li­siert: Jetzt soll gera­de eine sol­che Kom­pe­tenz für die EU geschaf­fen wer­den. Wie der Infor­ma­ti­on Note der Kom­mis­si­on zu ent­neh­men ist, sind drei Pha­sen vorgesehen:

Die ers­te Pha­se ist bereits abge­schlos­sen, im Juli 2015 wur­den Exper­tIn­nen aus den EU-Mit­glied­staa­ten gela­den, um über gemein­sa­me Stan­dards zur Ein­stu­fung von siche­ren Her­kunfts­staa­ten zu dis­ku­tie­ren und Erfah­run­gen aus den Mit­glied­staa­ten einzubringen.

Die zwei­te Pha­se soll unter der Feder­füh­rung von EASO dazu bei­tra­gen, im „Kon­sens“ Staa­ten fest­zu­le­gen, die von allen Mit­glied­staa­ten als sicher ein­ge­stuft wer­den. Expli­zit genannt sind die soge­nann­ten West­bal­kan­staa­ten. Sie sol­len in einem schnel­len Ver­fah­ren durch die natio­na­len Par­la­men­te bzw. die natio­na­len Ver­fah­rens­vor­schrif­ten als sicher ein­ge­stuft wer­den, um eine euro­päi­sche Kohä­renz zu erzeu­gen. Die­se Lis­te sei, so drückt es die Infor­ma­ti­on Note blu­mig aus, ein „living docu­ment“, sprich: wei­te­re Staa­ten sol­len suk­zes­si­ve auf die Lis­te gesetzt werden.

In der drit­ten Pha­se soll eine EU-Kom­pe­tenz zur eigen­stän­di­gen Ein­stu­fung von Staa­ten als sicher erfol­gen, die sodann für die Mit­glied­staa­ten als ver­bind­lich gilt. Wie man wie­der sieht: Bei der Aus­höh­lung des Asyl­rechts fin­det die EU schnell zu einem Konsens.

Alle Beiträge von Fachpolitischer Newsletter N° 219 ansehen