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Europäische Kommission: Gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten
Als die EU-Asylverfahrensrichtlinie 2013 neuverhandelt wurde, wurde über die Möglichkeit diskutiert, dass die EU die Kompetenz zur Festlegung von sicheren Herkunftsstaaten erhalten sollte. Diese Kompetenz wurde jedoch nicht in der Asylverfahrensrichtlinie verankert. In der aktuellen Flüchtlingskrise werden Verhandlungsniederlagen reaktualisiert: Jetzt soll gerade eine solche Kompetenz für die EU geschaffen werden. Wie der Information Note der Kommission zu entnehmen ist, sind drei Phasen vorgesehen:
Die erste Phase ist bereits abgeschlossen, im Juli 2015 wurden ExpertInnen aus den EU-Mitgliedstaaten geladen, um über gemeinsame Standards zur Einstufung von sicheren Herkunftsstaaten zu diskutieren und Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten einzubringen.
Die zweite Phase soll unter der Federführung von EASO dazu beitragen, im „Konsens“ Staaten festzulegen, die von allen Mitgliedstaaten als sicher eingestuft werden. Explizit genannt sind die sogenannten Westbalkanstaaten. Sie sollen in einem schnellen Verfahren durch die nationalen Parlamente bzw. die nationalen Verfahrensvorschriften als sicher eingestuft werden, um eine europäische Kohärenz zu erzeugen. Diese Liste sei, so drückt es die Information Note blumig aus, ein „living document“, sprich: weitere Staaten sollen sukzessive auf die Liste gesetzt werden.
In der dritten Phase soll eine EU-Kompetenz zur eigenständigen Einstufung von Staaten als sicher erfolgen, die sodann für die Mitgliedstaaten als verbindlich gilt. Wie man wieder sieht: Bei der Aushöhlung des Asylrechts findet die EU schnell zu einem Konsens.